Bei dem Genussschein handelt es sich um einen nicht-depotgebuchten, qualifiziert nachrangigen Namens-Genussschein in einer Stückelung von € 100,- je Teilschuldverschreibung mit einer unlimitierten Laufzeit. Der Genussschein ist nicht verzinst. Die Vergütung besteht aus einem Anteil am jährlichen Unternehmensgewinn.
Die Emittentin nimmt Zeichnungsangebot nur dann an, wenn mindestens eine Zeichnungsbetrag von € 400.000 erreicht wird.
Die Mittel aus der Anleihe sollen für die (Teil-)Finanzierung von Investitionen in ausgewählte Restrukturierungs- und Sanierungsinvestments verwendet werden.
Damit soll es Anlegern ermöglich werden, in die Weiterführung und Sanierung tragfähiger österreichischer mittelständischer Unternehmen zu investieren, die das Rückgrat der österreichischen Volkswirtschaft bilden. Im Gegenzug erhalten die Anleger eine feste Verzinsung über eine klar definierte Laufzeit.
